Islamische Gottesvorstellung

Nach islamischer Betrachtungsweise sucht sich Gott sein irdisches Volk (Die Frau die er liebt) aus (Israel, Jakob), bildet sich ein weiteres Volk aus den Nationen und Israel (Die Braut die er liebt), dass sein Bürgerrecht im Himmel hat (Christen), spielt dem Einen dann nur die Kreuzigung und dem Anderen den Messias vor und hat zussamengefasst seine beiden Völker listig um ihr Heil betrogen - des Spaßes wegen? Einer solchen Gottesvorstellung folgen Muslime - sie vertrauen einem angeblichen "Gott" der die Menschen betrügt. Das nennt sich zusammengefasst vollkommene Gotteslästerung und Auflehnung gegen den wahren Gott Abrahams YHWH. Allāh hat vergessen vor der Begründung des Islams die Bibel zu lesen.

Fatwa 20027

Was ist eine Fatwa?

Eine Fatwa (arabisch فتوى, DMG fatwā, pl. فتاوى fatāwā) ist eine von einer muslimischen Autorität auf Anfrage erteilte Rechtsauskunft, die dem Zweck dient, ein religiöses oder rechtliches Problem zu klären, das unter Angehörigen des Islam aufgetreten ist. Derjenige, der die Rechtsauskunft erteilt, ist in der Regel ein mit der islamischen Jurisprudenz (Fiqh) vertrauter Mann und wird als Mufti bezeichnet; derjenige, der um die Rechtsauskunft bittet, Mustaftī genannt. Eine Fatwa gilt als verbindlich für jeden Muslim weltweit, so als Empfänger oder als Ausführender.

Die Fatwa 20027

Inhalt der Fatwa: Muss ein [vom Islam] Abgefallener alle Pflichten [des Islams], die er als Abgefallener nicht verrichtet hat, verrichten, wenn er Buße tut [zum Islam zurückkehrt]? Falls er keine Buße tut [nicht zum Islam zurückkehrt], muss er sofort oder später getötet werden?

Die al-Azhar-Universität in Kairo, Ägypten, ist in Rechtsfragen die höchste Instanz in der sunnitisch islamischen Welt, welche Gemeinschaft (Glaubensrichtung) mit einem Anteil von etwa 80% aller Muslime weltweit die absolute Mehrheit im Islam bildet. Diese Universität hat unter Prof. Dr. ´Ali Gum´a, dem Leiter des Dār al-Iftā’ al-misriyyah (Kurz "Dar al-Fatwa"; "Haus der Fatwa") die Fatwa mit der Nummer 20027 am 26. Juli 2004 verabschiedet, welche die Todesstrafe für Apostaten nicht nur begründet, sondern auch legitimiert.
 
Bereits aus dem Antrag - Originalübersetzung (Inhalt der Fatwa) - ist zu entnehmen, das zu keinem Zeitpunkt eine Todesstrafe unbekannt sei oder nicht bereits ausgeführt würde. Im Fokus war hierbei lediglich der Zeitpunkt der Todesstrafe.

Wenn jemand seine Religion ablegen will, töte ihn!
Sahih al-Bukhari 3017; Buch 56, Hadith 226

In dieser Überlieferung des islamischen Propheten sah der oben genannte Rechtswissenschaftler ausreichend Begründung für die Legitimierung der Todesstrafe bei Apostasie. Man muss verstehen, dass bis zu diesem Datum keine Rechtssprechung, eher Wilkür darüber stattfand. Nun wurde zum ersten Mal eine verbindliche Rechtssprechung hierüber ausgesprochen.