Fatwa 20027
Was ist eine Fatwa?
Eine Fatwa (arabisch فتوى, DMG fatwā, pl. فتاوى fatāwā) ist eine von einer muslimischen Autorität auf Anfrage erteilte Rechtsauskunft, die dem Zweck dient, ein religiöses oder rechtliches Problem zu klären, das unter Angehörigen des Islam aufgetreten ist. Derjenige, der die Rechtsauskunft erteilt, ist in der Regel ein mit der islamischen Jurisprudenz (Fiqh) vertrauter Mann und wird als Mufti bezeichnet; derjenige, der um die Rechtsauskunft bittet, Mustaftī genannt. Eine Fatwa gilt als verbindlich für jeden Muslim weltweit, so als Empfänger oder als Ausführender.
Die Fatwa 20027
Inhalt der Fatwa: Muss ein [vom Islam] Abgefallener alle Pflichten [des Islams], die er als Abgefallener nicht verrichtet hat, verrichten, wenn er Buße tut [zum Islam zurückkehrt]? Falls er keine Buße tut [nicht zum Islam zurückkehrt], muss er sofort oder später getötet werden?
Die al-Azhar-Universität in Kairo, Ägypten, ist in Rechtsfragen die höchste Instanz in der sunnitisch islamischen Welt, welche Gemeinschaft (Glaubensrichtung) mit einem Anteil von etwa 80% aller Muslime weltweit die absolute Mehrheit im Islam bildet. Diese Universität hat unter Prof. Dr. ´Ali Gum´a, dem Leiter des Dār al-Iftā’ al-misriyyah (Kurz "Dar al-Fatwa"; "Haus der Fatwa") die Fatwa mit der Nummer 20027 am 26. Juli 2004 verabschiedet, welche die Todesstrafe für Apostaten nicht nur begründet, sondern auch legitimiert.
Bereits aus dem Antrag - Originalübersetzung (Inhalt der Fatwa) - ist zu entnehmen, das zu keinem Zeitpunkt eine Todesstrafe unbekannt sei oder nicht bereits ausgeführt würde. Im Fokus war hierbei lediglich der Zeitpunkt der Todesstrafe.
Wenn jemand seine Religion ablegen will, töte ihn!
Sahih al-Bukhari 3017; Buch 56, Hadith 226
In dieser Überlieferung des islamischen Propheten sah der oben genannte Rechtswissenschaftler ausreichend Begründung für die Legitimierung der Todesstrafe bei Apostasie. Man muss verstehen, dass bis zu diesem Datum keine Rechtssprechung, eher Wilkür darüber stattfand. Nun wurde zum ersten Mal eine verbindliche Rechtssprechung hierüber ausgesprochen.